Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von CYBX DOO
1. Zusammenarbeit
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1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und
unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten
Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der
Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
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1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und
Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig
oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm
erkennbaren Folgen der CYBX DOO (nachfolgend kurz »CYBX«
genannt) unverzüglich mitzuteilen.
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1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner
und deren Stellvertreter, die die Durchführung des
Vertragsverhältnisses für die sie benennende
Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
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1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die
Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum
Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor
benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter
als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen
Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen.
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1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in
regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse
bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend
in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
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1.6 Über den Informationsaustausch in Besprechungen mit
dem Kunden wird CYBX ein Protokoll erstellen. Das
Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei
gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine
Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses
Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des
Protokolls auszuüben.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
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2.1 Der Kunde unterstützt CYBX bei der Erfüllung ihrer
vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört
insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von
Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und
Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden
dies erfordern. Der Kunde wird CYBX hinsichtlich der von
CYBX zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
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2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene
Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde
verfügen.
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2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, CYBX im
Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.
ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese CYBX
umgehend und in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung
zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden
überlassenen Materials in ein anderes Format
erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass CYBX
die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte
erhält.
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2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine
Kosten vor.
3. Beteiligung Dritter
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Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des
Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von CYBX tätig
werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen
einzustehen. CYBX hat es gegenüber dem Kunden nicht zu
vertreten, wenn CYBX aufgrund des Verhaltens eines der
vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber
dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommen kann.
4. Termine
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4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten
von CYBX nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
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4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst
schriftlich festlegen. Termine, durch deren
Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2
des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug
gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich
festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
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4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.
B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und
Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B.
nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte
etc.) hat CYBX nicht zu vertreten und berechtigen CYBX,
das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer
der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. CYBX wird dem Kunden
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5. Leistungsänderung (Change Request)
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5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der
von CYBX zu erbringenden Leistungen ändern (change
request), so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich
gegenüber CYBX äußern. Das weitere Verfahren richtet
sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei
Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich
innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können,
kann CYBX von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
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5.2 CYBX prüft, welche Auswirkungen die gewünschte
Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung,
Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt CYBX,
dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung
nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so
teilt CYBX dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin,
dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden
kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst
unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde
sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt CYBX
die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist
berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit
zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren
endet dann.
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5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird CYBX dem
Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die
getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung
enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die
Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum
der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
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5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt
eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches
unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer
erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf
die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung
beifügen.
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5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das
Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt
es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt
für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der
Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach
Absatz 2 nicht einverstanden ist.
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5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine
werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der
Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und
gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. CYBX wird
dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
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5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen
entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen
insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das
Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige
Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall,
dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über
Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach
der üblichen Vergütung von CYBX berechnet.
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5.8 CYBX ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu
erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen
abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter
Berücksichtigung der Interessen von CYBX für den Kunden
zumutbar ist.
6. Vergütung
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6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis und gemäß den
steuerlichen Richtlinien sämtliche Auslagen wie Reise-
und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der
Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen
Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der
Anreiseweg vom Sitz von CYBX mehr als 50 km beträgt. Die
reine Reisezeit wird nicht vergütet.
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6.2 Die Vergütung von CYBX erfolgt grundsätzlich nach
Zeitaufwand oder nach vorher vereinbartem Festpreis.
Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die
jeweils gültigen Vergütungssätze von CYBX, soweit nicht
etwas Abweichendes vereinbart ist. CYBX ist berechtigt,
die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze
nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu
ergänzen. Von CYBX erstellte Kostenvoranschläge oder
Budgetplanungen sind unverbindlich. Bei
Auftragserteilung sind folgende Zahlungsmodalitäten für
die Erstellung des Projektes vereinbart: 50 v. H. des
Gesamtfestpreis bei Auftragserteilung, 40 v. H. des
Gesamtfestpreis bei Übergabe des Systems zum
Übergabetest (Übergabemeeting), 10 v. H. des
Gesamtfestpreis und die möglichen variablen Kosten (z.
B. Zusatzarbeiten, Reisekosten, Spesen) nach Abnahme und
Inbetriebnahme.
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6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die
Vergütung einer Leistung von CYBX getroffen, deren
Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine
Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für
diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im
Zweifel gelten die von CYBX für ihre Leistungen
verlangten Vergütungssätze als üblich.
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6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Rechte
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7.1 CYBX gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen
das einfache, räumlich, zeitlich und umfänglich nicht
beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu
nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten
die §§ 69 d und e UrhG.
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7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1
beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem
Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die
Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst
wie zu verwerten.
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7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem
Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur
widerruflich gestattet. CYBX kann den Einsatz solcher
Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde
in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges
widerrufen.
8. Schutzrechtsverletzungen
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8.1 CYBX stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen
Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen
(Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der
Kunde wird CYBX unverzüglich über die geltend gemachten
Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde CYBX
nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche,
erlischt der Freistellungsanspruch.
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8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf CYBX -
unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden -
nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der
betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem
Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der
Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine
Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den
Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
9. Rücktritt
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Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der
Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung
nur zurücktreten, wenn CYBX diese Pflichtverletzung zu
vertreten hat.
10. Haftung
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10.1 CYBX haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet CYBX nur bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit
summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren
Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet
werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf
EUR 300,00 (in Worten: dreihundert).
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10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen
haftet CYBX insoweit nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Kunde unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit
vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
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10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten
der Erfüllungsgehilfen von CYBX.
11. Abwerbungsverbot
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Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der
Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von
einem Jahr danach keine Mitarbeiter von CYBX abzuwerben
oder ohne Zustimmung von CYBX anzustellen. Für jeden
Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich
der Kunde, eine von CYBX der Höhe nach festzusetzende
und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu
überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12. Geheimhaltung und Presseerklärung
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12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen
Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen
dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages
verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten
zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten
bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
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12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien,
Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und
über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse
zu wahren.
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12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die
Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
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12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die
von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere,
Briefingdokumente etc. nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die
andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an
diesen Unterlagen geltend machen kann.
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12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine
Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach
vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail -
zulässig.
13. Sonstiges
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13.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen
Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht
unbillig verweigert werden.
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13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen
Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
geltend gemacht werden.
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13.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen
aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.
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13.4 CYBX darf den Kunden auf ihrer Website oder in
anderen Medien als Referenzkunden nennen. CYBX darf
ferner die erbrachten Leistungen zu
Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf
sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
14. Schlussbestimmungen
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14.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher
Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich
niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu
erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben,
können auch per E-Mail erfolgen.
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14.2 Sollten einzelne Bestimmungen der
Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien
werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch
eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung
möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige
Lücken der Vereinbarungen.
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14.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht Vertragsbestandteil.
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14.4 Es gilt das Recht der Republik Serbien unter
Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des
UN-Kaufrechts.
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14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist der Sitz von CYBX.
Kontaktinformationen:
CYBX DOO
Adresse: SRB-21300 Beočin Zmaj Jovina 1
E-Mail: office@cybx.rs
Telefon: +381 62 938 27 92
Datum der letzten Aktualisierung: 08.07.2024